Nachlassauflösung nach Todesfall.
Pietätvoll. Ohne Druck.

Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine schwere Zeit. Wenn dann auch noch die Auflösung des Haushalts ansteht, kann das eine zusätzliche Belastung sein. Wir erklären Ablauf und rechtliche Punkte für Nürnberg.
Wann sollte die Nachlassauflösung beginnen?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Frist für die Räumung einer Wohnung nach einem Todesfall. Folgende Punkte sind aber zu beachten:
- Mietwohnung: Der Mietvertrag geht auf die Erben über. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
- Eigentum: Hier besteht kein Zeitdruck — laufende Kosten (Nebenkosten, Versicherungen) sollten aber bedacht werden.
- Erbschein: Vor der Auflösung sollte geklärt sein, wer erbberechtigt ist. Im Zweifel den Erbschein abwarten.
Schritt für Schritt zur Nachlassauflösung
Wichtige Dokumente sichern
Versicherungspolicen, Bankdokumente, Testament, Mietvertrag, persönliche Briefe und Fotos vor Beginn der Räumung sichern.
Wertgegenstände identifizieren
Schmuck, Antiquitäten, Sammlungen, Kunstwerke. Im Zweifel kann ein Gutachter hinzugezogen werden.
Familienmitglieder einbeziehen
Mit allen Erben klären, welche Erinnerungsstücke behalten werden sollen. Liste vermeidet Konflikte.
Professionelle Hilfe beauftragen
Ein erfahrener Entrümpelungsdienst nimmt Ihnen die körperliche und organisatorische Last ab.
Was Räumwerk für Sie übernimmt
- Pietätvolle und respektvolle Räumung des gesamten Haushalts
- Sicherung von Wertgegenständen und persönlichen Dokumenten
- Fachgerechte Entsorgung und Spende verwertbarer Gegenstände
- Besenreine Übergabe an Vermieter oder neue Eigentümer
- Koordination mit Hausverwaltung und Vermietern
Wer zahlt die Entrümpelung bei einem Todesfall?
Die Kosten der Wohnungsräumung tragen grundsätzlich die Erben – sie treten rechtlich in die Position des Verstorbenen ein. Die gute Nachricht: Die Räumungskosten sind eine Nachlassverbindlichkeit. Das bedeutet, sie dürfen aus dem Nachlassvermögen bezahlt werden und mindern zugleich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer.
- Mehrere Erben: Die Erbengemeinschaft trägt die Kosten anteilig entsprechend der Erbquoten – am einfachsten direkt aus dem Nachlasskonto.
- Erbe ausgeschlagen: Wer die Erbschaft form- und fristgerecht ausschlägt, muss die Räumung nicht bezahlen. Dann übernimmt der gerichtlich bestellte Nachlasspfleger – oder am Ende der Vermieter bzw. Eigentümer die Organisation.
- Kein Erbe vorhanden / mittellos: In diesem Fall bleibt die Räumung häufig am Vermieter hängen; ein Anspruch gegen das Sozialamt besteht für die Wohnungsräumung normalerweise nicht.
Wohnungsauflösung ohne Erbschein – geht das?
Für die Räumung selbst ist kein Erbschein vorgeschrieben. Ein seriöses Räumungsunternehmen benötigt lediglich einen Auftraggeber mit Zugang zur Wohnung. Zwei Dinge sollten Sie aber vorher klären:
- Unstrittige Erbfolge: Lösen Sie den Haushalt nur auf, wenn unter den Angehörigen klar ist, wer erbt – per Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge. Sonst drohen später Streitigkeiten über verwertete Gegenstände.
- Konkludente Annahme: Wer den Nachlass verwertet (Möbel verkauft, Konten nutzt), nimmt die Erbschaft dadurch faktisch an. Besteht der Verdacht, dass der Nachlass überschuldet ist, sollten Sie vor der Auflösung die 6-wöchige Ausschlagungsfrist abwarten bzw. sich beraten lassen.
Für Vermieter und Hausverwaltungen gilt: Ist kein Erbe greifbar, kann die Räumung erst nach rechtlicher Klärung (z. B. Nachlasspflegschaft) beauftragt werden – wir unterstützen mit kurzfristigen Besichtigungen und dokumentierter Räumung.
Kosten einer Nachlassauflösung in Nürnberg
Die Kosten richten sich nach Wohnungsgröße, Menge der Gegenstände und Zusatzleistungen. Bei Räumwerk erhalten Sie nach einer kostenlosen Besichtigung einen verbindlichen Festpreis ab 29€/m³ – eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung liegt meist zwischen 800 und 2.500 €. Verwertbare Gegenstände rechnen wir auf den Preis an, was die Kosten deutlich reduzieren kann. Mehr zum Ablauf finden Sie auf unseren Seiten zur Nachlassauflösung in Nürnberg und zur Wohnungsauflösung in Nürnberg.
Häufige Fragen zur Räumung nach einem Todesfall
Wer zahlt die Entrümpelung bei einem Todesfall?
Grundsätzlich zahlen die Erben. Die Kosten der Wohnungsräumung gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten und können aus dem Nachlass beglichen werden. Wer das Erbe ausschlägt, muss die Räumung in der Regel nicht bezahlen – dann kümmert sich der Nachlasspfleger oder letztlich der Vermieter bzw. Eigentümer darum.
Ist eine Wohnungsauflösung ohne Erbschein möglich?
Ja, ein Erbschein ist für die Räumung selbst nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass die Erbfolge unter den Angehörigen unstrittig ist – etwa durch Testament oder gesetzliche Erbfolge. Achtung: Wer den Haushalt auflöst und verwertet, nimmt die Erbschaft dadurch faktisch an. Bei möglichen Schulden im Nachlass sollten Sie vor der Auflösung die 6-wöchige Ausschlagungsfrist bedenken.
Wie schnell muss eine Mietwohnung nach dem Todesfall geräumt werden?
Der Mietvertrag endet nicht automatisch, sondern geht auf die Erben über. Diese können mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten außerordentlich kündigen. Bis zur Übergabe läuft die Miete weiter – deshalb lohnt sich eine zügige, aber nicht überstürzte Räumung.
Sind die Kosten der Wohnungsauflösung steuerlich absetzbar?
Die Räumungskosten mindern als Nachlassverbindlichkeit die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer. Bewahren Sie dafür die Rechnung des Räumungsunternehmens auf. Bei Räumwerk erhalten Sie ein transparentes Festpreis-Angebot mit ordentlicher Rechnung.
Was kostet die Räumung einer Wohnung nach einem Todesfall?
Je nach Größe und Menge meist zwischen 800 und 2.500 € für eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung (ab 29€/m³). Wertgegenstände wie Antiquitäten, Schmuck oder gut erhaltene Möbel werden angerechnet und senken den Preis. Nach der kostenlosen Besichtigung nennt Räumwerk einen verbindlichen Festpreis.
Hinweis: Dieser Artikel gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.




